Nasz Statut

SATZUNG
DES BUNDES DER POLEN IN DEUTSCHLAND E.V.

PRÄAMBEL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verständigung sowie die Vermittlung des Wissens über das Land verfolgt und es ausschließlich für diesen Zweck verwenden soll.
Der Beschluss über die künftige Nutzung des Vermögens kann nur nach Erteilung einer Genehmigung durch das entsprechende Finanzamt gefasst werden.